Rechtsanwalt in Eppstein

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
Als Rechtsanwalt bin ich vorwiegend auf dem Rechtsgebiet des Zivilrechts tätig. Dabei bearbeitete ich in der Vergangenheit insbesondere Mandate in folgenden Bereichen:

– Verkehrsrecht (insbes. Verkehrsunfallsachen)
– Schadensersatzrecht und Haftungsrecht
– Kaufrecht (insbes. Sachmängelgewährleistung)
– Vertragsrecht
– Mietrecht (insbs. Kündigungen, Abmahnungen, Minderung etc.)
– WEG-Recht (Rechte der Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft)
– Arbeitsrecht (insbes. Kündigungsschutz, Abmahnungen, Zeugnisfragen etc.)
– Werkvertragsrecht (insbes. Baumängel)
– Nachbarrecht
– Reiserecht (und Rechte wegen Flugverspätung oder Flugausfall)
– Beitreibungssachen (Inkasso, Mahnsachen, gerichtliches Mahnverfahren)
– Internetrecht (insbes. Vorwurf des unerlaubten File-Sharing)
– Grundstücksrecht.

Aber auch in folgenden Angelegenheiten vertrete ich Sie gerne:

– Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitensachen                                                                                                                                                                                                                                                                            (Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit, Rotlichtverstöße, drohendes Fahrverbot, Führerscheinsachen etc.)
– Strafsachen (insbes. im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht wie:
Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc.)

Als Rechtsanwalt vertrete ich allein Ihre Interessen im Rahmen der Gesetze.
Das Mandatsziel und jeder einzelne bedeutsame Schritt auf dem Weg dorthin wird dabei mit Ihnen individuell abgestimmt.

In einigen Fällen kann es ratsam sein, den Schwerpunkt der Tätigkeit auf die Herbeiführung einer gütlichen Einigung und dahin gehende Vergleichsverhandlungen zu legen. Denn häufig können damit die gerichtliche Konfrontation und der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand vermieden werden.