Notar in Eppstein

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Ich bin als Notar unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.

Die Notare sind zuständig, Beurkundungen jeder Art vorzunehmen, sowie Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen. Für besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Rechtsgeschäft eine große rechtliche Tragweite für die Beteiligten hat.

Dies ist auch der Grund dafür, dass der Notar den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben soll. Dabei soll er darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Als Beispiele sind zu nennen:

Immobilienrecht:

Im Grundstücksrecht geht es u. a. um den Abschluss von Grundstückskaufverträgen oder den Verkauf bzw. Kauf einer Eigentumswohnung, sowie dingliche Belastungen wie Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Wohn- und Nutzungsrechte.

Überlassungsverträge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge:

Die lebzeitige, unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz ist ebenfalls häufiger Gegenstand der Urkundstätigkeit des Notars.

Erbrecht:

Die Beteiligten wünschen im Bereich des Erbrechts u. a. die notarielle Beurkundung von Testamenten oder Erbverträgen, benötigen einen Erbschein, wollen eine Erbschaft ausschlagen, wünschen die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzicht.

Familienrecht:

Im Familienrecht werden Eheverträge oder Vereinbarungen über die Trennung und die Scheidungsfolgen beurkundet.

Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen:

Der Notar kann bei der Formulierung von Vorsorge- und sonstigen Vollmachten und Patientenverfügungen wertvolle Hilfestellung leisten und beurkunden.

Gesellschaftsrecht:

In diesem Bereich geht es z.B. um die Gründung von Gesellschaften, Satzungsänderungen oder die Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften bis hin zu deren Liquidation. Zum Beispiel ist die notarielle Form im Fall der Gründung einer GmbH / UG (haftungsbeschränkt) vorgeschrieben.

Beispiele weiterer Bereiche notarieller Tätigkeit sind:

– Erbbaurechtsbestellungen
– Bauträgerverträge
– Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
– Adoptionen und Sorgerechtserklärungen, Lebenspartnerschaften
– Generalvollmachten und andere Vollmachten
– Erteilung von Bescheinigungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.